Energieausweis - fachgerecht erstellt

Der Energieausweis

Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab 1. Mai 2014 wirksam

 

Vermieter oder Verkäufer vom Wohnungen oder Häusern müssen potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und diesen bei Vertragsabschluss übergeben (auch als Kopie möglich). 

Zuwiderhandlungen, die als Ordnungswidrigkeit gelten, werden mit Bußgeldern bestraft - beim Energieausweis im Einzelfall bis zu 15 000 Euro. 

Die Ausstellung eines Energieausweises ist kostenpflichtig. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt zehn Jahre.

Wir erstellen Ihnen den notwendigen Energieausweis sachgerecht und kurzfristig. 

Um Informationen zu erhalten oder um einen Energieausweis zu bestellen, rufen Sie uns an (Tel. 0171 6511736) oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (hier klicken).

 

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